Allgemeine Geschäfts -und Vertragsbedingungen der Tanzschule Beyer

Gültig ab: 1.03.2022

§1: Anmeldung

Die Anmeldung zu Tanzkursen der ADTV-Tanzschule Beyer ist verbindlich. Meldet sich der Kursteilnehmer spätestens zwei Wochen vor Beginn des Tanzkurses schriftlich bei der ADTV-Tanzschule Beyer ab, erhebt die Tanzschule eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro. Maßgeblich ist der Eingang der Abmeldung in der ADTV-Tanzschule Beyer. Bei späteren Abmeldungen ist der Teilnehmer verpflichtet das volle Honorar zu zahlen. Dem Kursteilnehmer bleibt es unbenommen, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Für den Fall, dass der gebuchte Kurs überfüllt ist oder wegen zu geringer Beteiligung abgesagt wird, behält sich die ADTV-Tanzschule Beyer vor, dem Kursusteilnehmer einen gleichwertigen Alternativkurs anzubieten.

 §2: Leistungsumfang

Maßgeblich für die Dauer und den Leistungsumfang ist das jeweils gültige Kursprogramm der ADTV-Tanzschule Beyer.

Einzelkursusbuchung:

Die ADTV-Tanzschule Beyer bietet Tanzkurse mit festen Laufzeiten an. Die genaue Kursusstundenzahl und die jeweilige Dauer einer Einheit ergeben sich aus der Kursusbeschreibung des gebuchten Tanzkurses.

Laufzeitverträge:

Die ADTV-Tanzschule Beyer bietet Tanzunterricht mit unbefristeter Laufzeit an.

Maßgeblich für die Preise und den Leistungsumfang ist die jeweils gültige Gebührenordnung der ADTV-Tanzschule Beyer.

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Folgemonats in Textform gekündigt werden.

Nach einer Kündigung ist bei Wiedereintritt innerhalb eines halben Jahres ab dem Beendigungszeitpunkt eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages zu zahlen.

Bei Einzelanmeldungen wird seitens der ADTV-Tanzschule Beyer keine Garantie für einen festen Tanzpartner übernommen.

§ 3: Honorar/Zahlungsbedingungen

Es gilt die aktuelle Gebührenordnung der ADTV-Tanzschule Beyer.

Bei Einzelkursusbuchungen ist das Kurshonorar zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde fällig.

Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Zahlung per Bankeinzug im Lastschriftverfahren jeweils zum 01. eines Monats. Kommt es wegen mangelnder Deckung, fehlerhafter Angabe der Kontonummer oder ungerechtfertigtem Widerspruch zu einer Rücklastschrift, ist die ADTV-Tanzschule Beyer berechtigt dem Kursteilnehmer die, für die Rücklastschrift angefallenen Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu berechnen.

Bei Barzahlung und Überweisung des Kurshonorars ist die ADTV-Tanzschule Beyer entstehen dem Kursteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr lt. gültiger Gebührenordnung.

§ 4: Fernbleiben vom Unterricht/ausgefallener Unterricht

Versäumt der Kursteilnehmer Unterrichtsstunden, wird das Honorar weder erlassen, noch zurückerstattet. Versäumte Stunden können – soweit verfügbar – in einem stufengleichen Kursus nachgeholt werden. Kann der Kursusteilnehmer wegen einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht am Unterricht teilnehmen, kann der Vertrag für die Dauer des gültigen ärztlichen Attests auf „Pausieren“ gesetzt werden. Die Mindestvertragslaufzeit verschiebt sich um die Zeit des „Pausierens“.

Ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit – beispielsweise bei Sonderkursen – nicht möglich, erhält der Kursteilnehmer für die versäumten Unterrichtsstunden eine Gutschrift, die auf einen Kurs seiner Wahl angerechnet wird. Eine Erstattung des Honorars findet nicht statt.
Ist es dem Kursteilnehmer wegen Schwangerschaft, Wohnortwechsel (verlängert sich die Anfahrt zur ADTV Tanzschule Beyer um mehr als 30km im Vergleich zum bisherigen Wohnort), oder nachträglich eintretender Bewegungsunfähigkeit dauerhaft unmöglich an dem Tanzkurs teilzunehmen, ist er bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung berechtigt mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.

Fällt der Unterricht aus, ist die ADTV-Tanzschule Beyer berechtigt Ersatztermine anzubieten.

§ 5: Verzug

Ist der Kursteilnehmer mit dem Kurshonorar in Verzug, ist die ADTV-Tanzschule Beyer berechtigt den Teilnehmer bis zur Begleichung des offenen Betrages vom Unterricht auszuschließen. Der Ausschluss ist keine Kündigung, so dass das Kurshonorar weder erlassen noch zurückerstattet wird.

Wenn der Kursteilnehmer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Kursgebühr in Verzug ist, ist die Tanzschule Beyer berechtigt den Vertrag zu kündigen. Den der Tanzschule Beyer, durch die Kündigung entstandenen Schaden hat der Kursteilnehmer zu tragen, d.h. die Kursgebühr für den Zeitraum bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigung des Vertrages. Dem Kursteilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass der ADTV-Tanzschule Beyer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 6: Ausschluss vom Unterricht

Die ADTV-Tanzschule Beyer behält sich vor Teilnehmer, die den Tanzunterricht stören und/oder gegen die Hausordnung verstoßen, vom Unterricht und vom Aufenthalt in der Tanzschule auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Kurshonorars.

§ 7: Kündigung

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung in der Tanzschule Beyer. Verträge mit einer Mindestlaufzeit sind frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Monatsfrist kündbar. Im weiteren Verlauf entspricht die Kündigungsfrist den gesetzlichen Fristen.

§ 8: Haftung

Der Aufenthalt in den Räumen der ADTV-Tanzschule Beyer geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Tanzschule oder eines ihrer Angestellten vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Dann haftet die ADTV-Tanzschule Beyer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9: Datenschutz

Der Kursteilnehmer willigt in eine Speicherung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich gegenüber der Tanzschule widerrufen werden. Die ADTV-Tanzschule Beyer verpflichtet sich alle Daten vertraulich zu behandeln.

Es wird darauf hingewiesen, dass die ADTV-Tanzschule Beyer Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert.

§ 10: Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.

Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben bei den Kontaktdaten bzw. im Impressum. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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